Qualität

Alle Inhaltsstoffe von Engelharts Dünger sind für den ökologischen Landbau nach EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 und Öko-Durchführung Verordnung Nr. 889/2008 zugelassen.

Diese sogenannte EG-Öko-Verordnung regelt die Inhaltsstoffe der Düngemittel, die für den ökologischen Landbau europaweit zugelassen sind. Die Firma Ludwig Engelhart stellt ihre Dünger nur mit Rohstoffen her, die dieser Verordnung entsprechen.

traubenhyazinte
Traubenhyazinthe (Muscari racemosum)

Die deutschen Bioverbände (Bioland, Naturland, Demeter, Ecovin) gehen zum Teil in ihren Richtlinien zur Düngung noch weiter als in dieser Verordnung. So ist z.B. Stalldung, der nicht aus Biobetrieben kommt, bei einigen dieser Verbände nicht zugelassen.

 

FiBL-zugelassen

Engelharts Gartendünger 25 kg
organischer NPK-Dünger
Einer für Alles

FiBL Projekt GmbH, Forschungsinstitut für biologischen Landbau

In der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland sind Betriebsmittel aufgeführt, die auf Übereinstimmung mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus mit Blick auf die Verwendung in Deutschland geprüft wurden. Neben fachgesetzlichen Anforderungen wurden bei der Prüfung die EU-Öko-Verordnung sowie ergänzend die Basisrichtlinien der IFOAM in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt.

Folgende unserer Produkte werden jährlich von FiBL Projekt GmbH geprüft und in die Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland aufgenommen:

  • Engelharts Gartendünger
  • Engelharts vegetarisch

qualitaet ludwig engelhart

Margerite (Chrysanthemum leucanthemum)